Vortrag zur Videobehandlung in der psychotherapeutischen Praxis

Am Mittwoch, den 19. Februar, haben unsere Geschäftsführer Stefan Hessel und Andreas Rebmann auf Einladung der Psychotherapeutenkammer des Saarlandes zum Thema Videobehandlung referiert. Dieses Thema erhält nun im Zuge der aktuellen Entwicklungen um das Corona-Virus größere Bedeutung. Im Laufe der Abendveranstaltung gaben unsere beiden Referenten zuerst einen Überblick über die datenschutz- und it-sicherheitsbezogenen Anforderungen an Videobehandlungen, die seit einiger Zeit neben Ärzten nun auch Psychotherapeuten offen stehen. Daneben wurden weitere rechtliche Rahmenbedingungen und Einschränkungen bei der Videobehandlung erläutert, die vor allem den therapeutischen Rahmen betreffen. Nach einer Live-Demonstration eines Therapiegesprächs per Videochat gaben die beiden Referenten noch einige allgemeine Hinweise zum Thema IT-Sicherheit und erklärten, dass die Videobehandlung in ein Gesamtkonzept IT-Sicherheit in der Medizin eingebettet werden muss und nicht losgelöst von anderen Bereichen betrachtet werden kann.

Während der Diskussion konnten einzelne Zuhörer bereits von ersten Erfahrungen mit Videobehandlung in der Praxis berichten. Positiv wahrgenommen wurde vor allem die Notwendigkeit einer Zertifizierung der Dienste. Vorbehalte wurden insbesondere in Zusammenhang mit dem fehlenden direkten Patientenkontakt geäußert.

Im Laufe der Diskussion zeigte sich, dass es neben dem Vortragsthema noch weiteren Klärungsbedarf in Bezug auf die Themen IT-Sicherheit und Telematik-Infrastruktur gibt.

Auch dieses Jahr wird es von uns wieder eine Fortbildungsveranstaltung für Ärzte, Therapeuten und Angehörige anderer medizinischer Berufe zum Thema Datenschutz und IT-Sicherheit in der Medizin geben. Interessierte sollten sich bereits jetzt den 10. Oktober 2020 freihalten.

Vortragsfolien: Videobehandlung